Dirk Fischer - Marketing Webdesign

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sofern nicht anders geregelt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Für unsere Arbeiten gilt das deutsche Urheberrecht.

Gerichtsstand ist 57610 Altenkirchen.

 

 

Entwurfs- und Nutzungsrechtsvergütung

Die Vergütung für Entwurfarbeiten und Nutzungsrecht an Werken richtet sich nach dem "Tarifvertrag für Designleistungen".


Entwurfsvergütung + Nutzungsvergütung = Gesamtvergütung

Entwurfsvergütung

Für die reine Erstellung von Grafikarbeiten, Texten etc. wird zunächst eine Entwurfsvergütung berechnet, die sich aus dem Aufwand ergibt.

Aktueller Stundensatz: 75,- Euro zuzügl. MwSt. (Stand Januar 2010, Änderungen vorbehalten)

Der Vorteil der Trennung von Entwurfs- und Nutzungsvergütung besteht darin, dass Sie im Fall einer Nichtnutzung (Sie haben sich z. B. von mehreren Agenturen Entwürfe machen lassen und nutzen nur einen oder das Projekt wird nicht realisiert) lediglich die Entwurfsgebühren zahlen müssen.

Nutzungsvergütung

Die Nutzungsvergütung wird je nach gewünschtem Nutzungsrecht mit dem entsprechenden Faktor berechnet. Die Faktoren werden zu einem Gesamtfaktor addiert.

Nutzungsfaktor

Nutzungsart

einfach
0,2

ausschließlich
1,0

Nutzungsgebiet

regional
0,1

national
0,4

europaweit
1,2

weltweit
2,5

Nutzungsdauer

1 Jahr
0,1

5 Jahre
0,3

10 Jahre
0,5

unbegrenzt
1,5

Nutzungsumfang

gering
0,1

mittel
0,3

umfangreich
1,2


Beispiel:

Ein Plakat wird gestaltet:

Entwurfsvergütung: Aufwand 6 Stunden x 75,- Euro = 450,- Euro

Nutzungsfaktor:

Nutzungsart: einfach

= 0,2

Nutzungsgebiet: regional

= 0,1

Nutzungsdauer: 1 Jahr

= 0,1

Nutzungsumfang: gering

= 0,1

Gesamt-Nutzungsfaktor

= 0,5

Daraus ergibt sich eine Nutzungsvergütung von 450,- Euro x 0,5 = 225,- Euro

Gesamtvergütung = 450,- Euro + 225,- Euro = 675,- Euro

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